Rote Liste der Insekten: Gefährdung verstehen und im Garten helfen

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Wenn von bedrohten Arten die Rede ist, fällt schnell der Begriff Rote Liste. Für Insekten gibt es mehrere Listen, die jeweils eine Artengruppe und einen bestimmten Bezugsraum behandeln. Sie bewerten die Bestandssituation, langfristige und kurzfristige Trends sowie besondere Risiken. Diese Seite erklärt die bundesweiten Kategorien und ausgewählte Zahlen für Deutschland. Sie zeigt außerdem, wie du Insekten im Garten fördern kannst und unter welchen Bedingungen ein Garten als Trittsteinbiotop zur Vernetzung von Lebensräumen beitragen kann.

Was eine Rote Liste ist – und was sie nicht ist

Die bundesweiten Roten Listen sind zugleich Inventare der untersuchten Artengruppen: Sie enthalten auch ungefährdete Arten. Herausgeber ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN); seit Dezember 2018 koordiniert das Rote-Liste-Zentrum die Erstellung in dessen Auftrag. Viele Datengrundlagen und Bewertungen erarbeiten ehrenamtliche Fachleute. Angestrebt wird meist eine Aktualisierung etwa alle zehn Jahre; die tatsächlichen Abstände unterscheiden sich zwischen den Gruppen.

Drei Dinge werden regelmäßig missverstanden:

Die Gefährdungskategorien im Überblick

KategorieBezeichnungWas sie bedeutet
0Ausgestorben oder verschollenIm Bezugsraum ausgestorben oder trotz gezielter Nachsuche seit längerer Zeit nicht mehr nachgewiesen
1Vom Aussterben bedrohtSo schwer bedroht, dass sie ohne Gegenmaßnahmen absehbar verschwindet
2Stark gefährdetErheblich zurückgegangen oder durch laufende bzw. absehbare Einwirkungen erheblich bedroht; ohne Abwendung der Gefährdung voraussichtlich Kategorie 1
3GefährdetMerklich zurückgegangen oder durch laufende bzw. absehbare Einwirkungen bedroht; ohne Abwendung der Gefährdung voraussichtlich Kategorie 2
GGefährdung unbekannten AusmaßesGefährdet, aber die Daten reichen für 1–3 nicht aus
RExtrem seltenExtrem selten oder sehr lokal, in der Summe ohne lang- oder kurzfristigen Rückgang; aktuell nicht bedroht, aber besonders anfällig für künftige Gefährdungen
VVorwarnlisteMerklich zurückgegangen, aktuell noch nicht gefährdet; bei fortgesetzten Rückgängen ist eine Gefährdung in naher Zukunft wahrscheinlich
DDaten unzureichendZu wenige Informationen für eine Einstufung
*UngefährdetDerzeit nicht gefährdet; Bestände können zunehmen, stabil sein oder nur geringfügig zurückgehen
♦Nicht bewertetFür diese Arten wurde keine Gefährdungsanalyse durchgeführt

Bestandsgefährdet sind die Kategorien 1, 2, 3 und G. Kategorie 0 wird bei der Angabe „bestandsgefährdet oder ausgestorben“ zusätzlich mitgezählt. R bezeichnet besondere Seltenheit, V einen Rückgang unterhalb der Gefährdungsschwelle und D eine unzureichende Datenlage. Die Tabelle fasst die offiziellen Rote-Liste-Kategorien vereinfacht zusammen.

Wie es den Insektengruppen im Garten geht

Für Bienen, Tagfalter und Widderchen sowie Heuschrecken und Fangschrecken liegen bundesweite Bewertungen vor. Die folgende Auswahl umfasst nur einen Teil der Insektenvielfalt. Die Angaben beziehen sich auf die beim Quellencheck am 1. Oktober 2026 verfügbaren aktuellen Listen, deren Bewertungs- und Veröffentlichungsjahre unterschiedlich sind.

ArtengruppeBewertete Arten/TaxaErgebnisRote Liste von
Bienen557rund 48 % bestandsgefährdet oder ausgestorben, dazu 5 % extrem selten und 8 % auf der Vorwarnliste2011, RLZ
Tagfalter und Widderchen207 Arten und Unterarten10 Taxa ausgestorben und 93 bestandsgefährdet: zusammen 103 (49,8 %)2025, BfN
Heuschrecken und Fangschrecken8326 Arten (31,3 %) bestandsgefährdet, 9 weitere (10,8 %) auf der Vorwarnliste2024, RLZ

Wichtig beim Lesen: Die Prozentwerte geben Anteile der bewerteten Arten oder Taxa an. Sie bedeuten nicht, dass entsprechend viele einzelne Tiere verschwunden sind. Bei Heuschrecken nennt die Tabelle nur die bestandsgefährdeten Arten, bei Bienen und Faltern zusätzlich die ausgestorbenen. Die Werte sind deshalb kein unmittelbarer Vergleich der Gruppen.

Wildbienen: rund jede zweite Art in Schwierigkeiten

Die Rote Liste der Bienen von 2011 erfasste 561 etablierte Arten, einschließlich der Honigbiene; für 557 Arten wurde die Gefährdung bewertet. Rund 48 Prozent gelten darin als bestandsgefährdet oder ausgestorben, etwa 37 Prozent als ungefährdet. Diese Anteile beziehen sich weiterhin auf die Bewertung von 2011. Die Checkliste von 2023 führt 604 aktuell oder ehemals einheimische Wildbienenarten ohne Honigbiene auf. Sie aktualisiert das Arteninventar, liefert aber keine neue Gefährdungsbilanz.

Ein wichtiger Faktor ist die Spezialisierung: Manche pollensammelnden Arten benötigen bestimmte Pflanzenfamilien oder -gattungen. Fehlen diese Pollenquellen, können sie ihren Nachwuchs nicht versorgen. Kuckucksbienen sammeln dagegen selbst keinen Pollen und sind auf ihre Wirtsbienen angewiesen. Ebenso wichtig sind passende Nistplätze und die Qualität des Lebensraums.

Die Knautien-Sandbiene (Andrena hattorfiana, bundesweite Kategorie 3, Liste 2011) nutzt vor allem die Wiesen-Witwenblume, daneben weitere Knautien und Skabiosen. Ihr Rückgang hängt unter anderem mit dem Verlust blütenreicher Wiesen zusammen; sie ist nicht ausschließlich an eine einzige Pflanzenart gebunden. Das Artporträt von Paul Westrich beschreibt ihre Pollenquellen und Möglichkeiten zur Förderung. Die Übersicht zur Wildbiene erklärt die unterschiedlichen Lebensweisen; die Rote Mauerbiene ist ein Beispiel für eine vergleichsweise häufige Art mit breitem Pollenspektrum.

Tagfalter: knapp die Hälfte gefährdet oder verschwunden

Die 2025 veröffentlichte Rote Liste bewertet 207 in Deutschland etablierte Tagfalter- und Widderchen-Taxa, also Arten und Unterarten; ihr Bearbeitungsstand ist November 2024. 10 Taxa gelten als ausgestorben, 93 als bestandsgefährdet. Gegenüber 2011 überwiegen Verschlechterungen. Viele gefährdete Arten benötigen nährstoffarme Offenlandlebensräume, die ein gewöhnliches Gartenbeet nicht ersetzen kann.

Für die Förderung im Garten sind Raupenfutterpflanzen ebenso wichtig wie Nektar für die Falter. Welche Lebensphasen du berücksichtigen solltest, erklärt das Porträt zum Schmetterling. Passende Pflanzen kannst du mit dem Raupenfutter-Finder auswählen.

Heuschrecken: ein Drittel bestandsgefährdet

Die Rote Liste von 2024 stuft 26 der 83 bewerteten Heuschrecken- und Fangschreckenarten als bestandsgefährdet ein, 9 weitere stehen auf der Vorwarnliste. 41 Arten (49,4 %) gelten als ungefährdet – darunter das Grüne Heupferd. Je nach Art sind unterschiedliche Vegetationshöhen, offene Bodenstellen, Feuchtigkeit oder trockenwarme Standorte wichtig. Ungemähte Säume und eine abschnittsweise Pflege können Lebensräume erhalten; nicht jede Art profitiert von denselben Strukturen.

Der große Zusammenhang: der Krefelder Befund

Eine weitere Untersuchung betrachtete die Masse gefangener Fluginsekten. Der Entomologische Verein Krefeld sammelte zwischen 1989 und 2016 mit standardisierten Malaise-Fallen Daten an 63 Standorten in Schutzflächen. Die 2017 veröffentlichte Auswertung schätzte einen Rückgang der saisonalen Biomasse um 76 Prozent, im Hochsommer um 82 Prozent. Quelle ist die Originalstudie von Hallmann und Kollegen in PLOS ONE.

Drei Grenzen helfen bei der Einordnung:

  1. Biomasse beschreibt keine Artenverluste. Die Prozentwerte beziehen sich auf die untersuchten Fänge, nicht auf alle Insekten Deutschlands oder jeden Garten.
  2. Die Messreihen waren räumlich und zeitlich ungleich verteilt. Viele Standorte wurden nur in einem Jahr beprobt. Die modellierte Gesamttendenz ist keine durchgehende 27-jährige Messreihe jedes Standorts.
  3. Die Ursachen bleiben offen. Die erfassten Wetter-, Habitat- und Landnutzungsvariablen erklärten den Rückgang nicht ausreichend. Weitere Klimaeinflüsse wurden nicht ausgeschlossen; landwirtschaftliche Intensivierung wurde als plausible, nicht bewiesene Ursache diskutiert.

Der Befund unterstreicht, dass auch Schutzflächen von Veränderungen in ihrer Umgebung betroffen sein können. Er misst jedoch nicht, wie viel eine einzelne Gartenmaßnahme bewirkt.

Wie dein Garten zum Trittsteinbiotop werden kann

Ein Trittsteinbiotop ist eine geeignete Lebensraumfläche, die den Austausch zwischen anderen Lebensräumen erleichtern kann. Je nach Art bietet sie Nahrung, Schutz oder Möglichkeiten zur Fortpflanzung. Zusammen mit Kernflächen und Korridoren können solche Flächen einen Biotopverbund bilden, wie ihn das BfN beschreibt. Dafür müssen Ausstattung, Lage und Abstände zu den Ansprüchen der jeweiligen Arten passen.

Kurze Wege zwischen Nistplatz und Nahrung sind besonders für kleine Wildbienen wichtig. Eine Studie von Gathmann und Tscharntke (2002) ermittelte bei untersuchten solitären Arten maximale Sammelflugweiten von etwa 150 bis 600 Metern. Das sind keine allgemeinen Fluggrenzen aller Wildbienen. Sammelflüge zwischen Nest und Blüten unterscheiden sich außerdem von der Ausbreitung in neue Lebensräume; die Zahlen allein belegen daher keinen Austausch zwischen Populationen.

Ein Garten kann Nahrung und Nistmöglichkeiten in räumlicher Nähe bieten und unter geeigneten Bedingungen zur Vernetzung beitragen. Ob eine gefährdete Art ihn erreicht und dort Nachwuchs aufziehen kann, hängt auch von vorhandenen Populationen in der Umgebung ab. Viele Spezialisten benötigen weiterhin größere, gezielt gepflegte Lebensräume.

BedingungWas sie im Garten heißt
NähePassende Nahrung und Nistplätze möglichst nahe beieinander anbieten; benachbarte naturnahe Flächen können das Angebot ergänzen.
KontinuitätBlüten über die Saison staffeln. Versorgungslücken können Arten treffen, deren Flugzeit genau in diese Wochen fällt.
Fläche und QualitätAuch kleine Flächen können Ressourcen bieten. Strukturvielfalt und passende Pflanzen verbessern die Qualität; größere geeignete Lebensräume bleiben wichtig.
Schonende PflegeRückzugsräume erhalten, abschnittsweise mähen und besiedelte Nistplätze schützen.

Ein Gefühl für die Größenordnung: Der Bundesverband der Kleingartenvereine Deutschlands nennt rund 44.000 Hektar für die unter seinem Dach organisierten Kleingärten einschließlich gemeinschaftlich genutzter Flächen. Hinzu kommen Hausgärten, Vorgärten und Balkone. Die Flächenangabe des Verbands beschreibt ein Potenzial; sie sagt nicht, welcher Anteil bereits geeigneter Insektenlebensraum ist oder einen funktionierenden Verbund bildet.

So förderst du Insekten im Garten

Nahrung, Nistplätze und Rückzugsräume müssen zusammenpassen. Welche Ressource besonders knapp ist, hängt von Art und Standort ab. Ein Insektenhotel kann ausgewählte Hohlraumnister unterstützen, ersetzt aber weder Raupenfutterpflanzen noch geeignete Bodenstellen.

ZielMaßnahme im GartenWirkt aufVertiefung
Nahrung über die SaisonBlüten vom zeitigen Frühjahr bis in den Herbst staffeln, heimische Wildpflanzen und passende Pollenquellen bevorzugen; Kräuter blühen lassenWildbienen, Falter, SchwebfliegenBiodiverser Garten, Blühkalender
Raupenfutter bereitstellenZu den gewünschten Falterarten passende Gräser, Wildkräuter oder Gehölze erhalten und Raupenfraß an diesen Pflanzen zulassenSchmetterlinge in ihrer LarvenphaseRaupenfutter-Finder, Schmetterling
Nistplätze im BodenSonnige, ungemulchte Bodenstellen mit je nach Art geeignetem, grabbarem und ausreichend bindigem Substrat erhaltenSandbienen, Furchenbienen und weitere BodennisterWildbienen- und Bestäuber-Gilden
Vorhandene HohlräumeTotholz mit Käferfraßgängen und hohle Stängel erhalten; geeignete Niströhren anbietenRote Mauerbiene und weitere HohlraumnisterWildbienen- und Bestäuber-Gilden
Markhaltige StängelGeeignete abgestorbene, zugängliche Stängel möglichst mehrere Jahre erhalten; besiedelte Stängel nicht entsorgenKeulhornbienen, bestimmte Maskenbienen und weitere StängelnisterWildbienen- und Bestäuber-Gilden
Rückzugsräume erhaltenLaub und Reisig in Teilbereichen belassen, Säume abschnittsweise pflegen; bei Schnitt auf besiedelte Strukturen achtenMarienkäfer, Florfliege, Ohrwurm und weitere GartentiereNützlinge fördern
Gewässerlebensraum schaffenEinen geeigneten, möglichst fischfreien Teich mit Wasserpflanzen und flachen Ufern anlegenGroßlibellen und andere wasserlebende InsektenNützlinge fördern
Trinkwasser anbietenFlache Wasserstelle mit sicheren Landemöglichkeiten sauber haltenVögel und wasserholende InsektenNützlinge fördern
Totholz und KompostMorsches Holz und reifenden Kompost in Ruhe lassenRosenkäfer, ZersetzerKompostierung
Nachts dunkel bleibenAuf Dauerbeleuchtung und Strahler im Beet verzichtenGlühwürmchen, NachtfalterGlühwürmchen
Insektizide vermeidenSchäden vorbeugend und mit möglichst schonenden Maßnahmen begrenzen; auch zugelassene Mittel können Nichtzielarten treffenverschiedene InsektengruppenNützlinge fördern
Bestäubung unterstützenNahrung und Lebensräume für unterschiedliche Bestäuber anbieten; bei Obst auch auf passende Befruchtungspartner achtenObst, Beeren und bestäubungsabhängiges FruchtgemüseBestäubung & Befruchtung

Besiedelte Stängel brauchen Zeit: Manche Arten besiedeln erst abgestorbene Stängel des Vorjahres; der Nachwuchs schlüpft wiederum später. Ein pauschaler Rückschnitt mit anschließender Entsorgung im Frühjahr kann deshalb Brutzellen zerstören. Geeignete Stängel möglichst mehrere Jahre erhalten, besiedelte bis zum vollständigen Schlupf. Eine Übersicht der Bewohner bietet Paul Westrichs Seite zu markhaltigen Stängeln. Bei Bodennistplätzen entscheidet das Substrat mit: Loser, gewaschener Sand ist nicht automatisch geeignet; vorhandene Niststellen sollten erhalten bleiben. Siehe die Hinweise zur Förderung bodennistender Arten.

Blüten, Raupenfutter und Wasser erfüllen unterschiedliche Aufgaben: Raupen benötigen artspezifische Futterpflanzen, wie auch das Umweltbundesamt erläutert. Libellenlarven entwickeln sich im Wasser; eine Trinkschale ersetzt keinen geeigneten Teich. Ein Beispiel für diese Lebensweise beschreibt das LANUK-Artporträt der Großen Moosjungfer.

Auch Vögel im Garten profitieren von Insekten: Meisen benötigen für ihre Jungen unter anderem Raupen. Wildkräuter können Blüten und Raupenfutter liefern; wo ihre Ausbreitung im Nutzbeet problematisch wird, helfen die Hinweise zum Begrenzen unerwünschter Selbstaussaat beim Abwägen.

Geschützte Arten im eigenen Garten

Der rechtliche Schutz gilt unabhängig von der Rote-Liste-Einstufung. Nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz ist es grundsätzlich verboten, wild lebende Tiere besonders geschützter Arten zu fangen, zu verletzen oder zu töten, ihre Entwicklungsformen zu entnehmen oder zu zerstören sowie ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören. Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung nennt unter anderem alle heimischen Bienen und Hummeln, den Goldglänzenden Rosenkäfer und die Europäische Hornisse. Weitere Schutzregelungen ergeben sich aus europäischen Vorschriften. Notwendige Eingriffe klärst du vorab mit der zuständigen Naturschutzbehörde; Ausnahmen sind an gesetzliche Voraussetzungen gebunden.

Fall im GartenRechtslageWas du tun kannst
Hummelnest im Komposthaufen, Vogelkasten oder MauslochHeimische Hummeln sind besonders geschützt; besiedelte Nester dürfen nicht eigenmächtig beseitigt oder umgesiedelt werdenNest und Einflug erhalten, Arbeiten verschieben. Die Völker sind meist einjährig; vor späteren Arbeiten auf überwinternde Tiere achten. Siehe Hummel
Goldglänzender Rosenkäfer (Cetonia aurata), Larven im KompostDie Art und ihre Entwicklungsformen sind besonders geschütztLarven nicht vernichten; Kompost schonend bearbeiten, bei unsicherer Bestimmung fachkundigen Rat einholen. Kriechverhalten allein ist kein sicherer Artnachweis. Siehe Engerling und Rosenkäfer
Europäische Hornisse (Vespa crabro), Nest unter dem DachDiese heimische Hornissenart ist besonders geschütztAbstand halten; bei einem notwendigen Eingriff Behörde und fachkundige Beratung einschalten. Siehe Hornisse
Wildbienen-Nistplatz in Mauerfuge, Bodenstelle oder StängelFortpflanzungsstätten besonders geschützter Arten sind geschütztBesiedelte Strukturen erhalten; regelmäßig genutzte Nistplätze können auch nach dem Schlupf weiter geschützt sein. Vor notwendigen Arbeiten mit der Behörde klären

Ein Nistplatz ist nach dem Schlupf nicht automatisch frei für Eingriffe. Wildbienen können dieselbe Bodenstelle oder Niststruktur über mehrere Jahre nutzen; im Boden oder Holz kann sich weiterhin Nachwuchs befinden. Die Schutzwirkung hängt auch von der fortbestehenden Funktion der Lebensstätte ab. Das BfN erläutert den funktionalen Schutz von Fortpflanzungs- und Ruhestätten.

Die Schutzangabe zur Europäischen Hornisse darf nicht auf die Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) übertragen werden. Diese steht auf der EU-Unionsliste invasiver Arten. Bei einem Verdacht helfen die zuständigen Landesstellen oder Meldeportale bei Bestimmung und weiterem Vorgehen; Nester nicht eigenmächtig bearbeiten.

Was die Rote Liste nicht leistet

Eine Rote Liste beschreibt die Gefährdungssituation zum jeweiligen Bearbeitungsstand. Sie sagt nicht, welche Gartenmaßnahme wie viel bewirkt oder ob eine Art vor Ort vorkommt. Zwischen Bearbeitung, Veröffentlichung und der nächsten Bewertung können viele Jahre liegen. Fehlende Daten entstehen unter anderem durch geringe Beobachtungsdichte, schwierige Bestimmung, taxonomische Unsicherheiten oder einen Mangel an Fachleuten.

Vergleiche mehrerer Listen sind hilfreich, müssen aber Änderungen der Methodik, Taxonomie und Datenlage berücksichtigen: Eine neue Kategorie belegt nicht in jedem Fall eine tatsächliche Bestandsänderung. Hinweise dazu gibt das Rote-Liste-Zentrum in seiner Erklärung der Erstellung und Methodik. Für den Garten bieten die Listen eine fachliche Einordnung; konkrete Förderung braucht zusätzlich Wissen über die Ansprüche der Arten und die örtlichen Bedingungen.

Mitnehmen

  1. Kategorie, Bezugsraum und Jahr zusammen nennen. Eine bundesweite Gefährdungseinstufung ist keine Aussage über jeden Garten oder den gesetzlichen Schutz.
  2. Die Zahlen mit ihrem Stand lesen. Rund 48 % der bewerteten Bienenarten sind laut Liste 2011 bestandsgefährdet oder ausgestorben; bei Tagfaltern und Widderchen sind es 103 von 207 Taxa laut Liste 2025. Bei Heuschrecken sind 26 von 83 Arten bestandsgefährdet (Liste 2024).
  3. Biomasse und Artenzahl unterscheiden. Die Krefelder Studie beschreibt den Rückgang gefangener Fluginsekten-Biomasse in untersuchten Schutzflächen zwischen 1989 und 2016.
  4. Passende Ressourcen kombinieren. Blüten, Raupenfutter, Nistplätze und Rückzugsräume schaffen die Voraussetzungen für verschiedene Lebensphasen. Ein geeigneter Garten kann zur Vernetzung beitragen.
  5. Besiedelte Strukturen erhalten. Stängel nicht pauschal im Frühjahr entsorgen und Boden-Nistplätze nicht umgraben. Notwendige Eingriffe bei besonders geschützten Arten vorab mit der Naturschutzbehörde klären.

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Einordnung

Quellen zuletzt geprüft: 1. Oktober 2026. Der Prüfzeitpunkt aktualisiert nicht die zugrunde liegenden Bewertungen. Die Angaben gelten für Deutschland; landesweite Listen können andere Einstufungen enthalten.